DEIN Lichtprojekt direkt neben Lichtkunst auf Weltniveau?
Das gibt es nur bei KRONACH leuchtet®!
Macht mit – wir freuen uns drauf!
Seid ihr wieder dabei und lasst Kronach gemeinsam mit uns erstrahlen? Wir freuen uns riesig auf euch! Die Planungen für das nächste KRONACH leuchtet® 2027 laufen bereits auf Hochtouren. Und so laden wir euch herzlich ein, das Festival mit euren leuchtenden Einfällen und faszinierenden Lichtideen zu bereichern.
Werdet Teil von Deutschlands schönstem Lichtfestival
Egal ob etablierte Künstler, professionelle Lichtdesigner, ambitionierte Privatpersonen, Vereine, Schulen oder Institutionen – bei uns fügen sich alle Beiträge zu einem harmonischen Gesamtkunstwerk zusammen. Erfahrene Lichtfachleute stehen euch bei Realisierbarkeit beratend zur Seite.
- Unterstützung beim Bau: Ihr benötigt technisches Know-how oder Werkzeuge? Die Lucas-Cranach-Campus-Stiftung unterstützt euch tatkräftig im LCC-FabLab.
- Freitickets: Jede im Bewerbungsschreiben namentlich genannte und aktiv beteiligte Person erhält eine Freikarte für KRONACH leuchtet® 2027.
- Backstage-Pass: Die hauptverantwortliche Person erhält einen exklusiven Backstage-Pass zur optimalen Betreuung des eigenen Lichtprojekts.
- Vergünstigte Tickets: Für eure Unterstützer, Freunde und Familie könnt ihr zusätzliche Tickets mit einem Nachlass von 1 € brutto auf den Vorverkaufspreis erwerben. Bestellung bis spätestens 15.04.2027 über info@kronachleuchtet.com.
So seid ihr dabei:
Bitte reicht eure kreativen Lichtideen auf dem beigefügten Bewerbungsbogen bis spätestens 15.12.2026 ein:
- Per E-Mail an: deinlichtprojekt@kronachleuchtet.com
- Oder per Post an: Andrea Lieb, Fehnstraße 28, 96317 Kronach
- Fragen vorab? Andrea Lieb steht euch gerne telefonisch unter 0176 50 30 30 34 zur Verfügung.
Wir sind gespannt auf eure leuchtenden Einfälle!
Eure Andrea Lieb im Namen des Teams von KRONACH leuchtet®
So sah DEIN Lichtprojekt in den letzten Jahren aus:






















































Offizielle Ausschreibung: DEIN Lichtprojekt 2027
1. Was wird gesucht?
Wir suchen kreative Beiträge in drei Kategorien. Im Sinne des Umweltschutzes begrüßen wir insbesondere Entwürfe, die auf energieeffiziente Leuchtmittel (z. B. LED) und ressourcenschonende Materialien setzen.
- A) Selbstleuchtende oder angestrahlte Objekte: Standardmaße von mind. 50x50x100 cm (B/T/H) bis max. 300x300x350 cm (B/T/H). Abweichungen nach Absprache. Die Objekte müssen wetterfest (wind- und regenbeständig) sein. Die Beleuchtung/Anstrahlung organisiert ihr in Eigenverantwortung.
- B) Video-Installationen: 3D-Mapping, Videos oder künstlerische Projektionen entlang des Lichtwegs.
- C) Live-Performances: Täglich während des Festivals von ca. 20:30 Uhr bis 23 Uhr (ggf. mehrfach). Bitte benötigte Fläche bei Bewerbung angeben (eine Überdachung im Außenraum kann nicht gestellt werden).
2. Bewerbungsfrist & Unterlagen
- Frist: Vollständige Unterlagen müssen bis spätestens 15.12.2026 eingegangen sein.
- Inhalt: Ausgefüllter Anmeldebogen. Zur Veranschaulichung empfehlen wir dringend Skizzen, Fotos, Collagen oder Modelle.
- Hinweis: Eingereichte physische Unterlagen können nicht zurückgesendet werden (Abholung vor Ort nach Absprache möglich). Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet.
3. Auswahlverfahren & Bewertungskriterien
Eine Fachjury wählt bis zum 10.01.2027 die Projekte aus. Danach erfolgt ein gemeinsamer Jour-Fixe-Termin zur Standortbesichtigung. Die Entscheidung der Jury ist endgültig; eine Begründung der Auswahl erfolgt nicht.
Bewertungskriterien der Jury:
- Künstlerische Strahlkraft und Originalität der Lichtidee
- Kreativität und Machbarkeit bei der Umsetzung
- Harmonische Einbindung in die örtlichen Gegebenheiten
- Kompatibilität mit der Philosophie von KRONACH leuchtet® (Wohlfühlen, Entdecken, Staunen, Stärkung der regionalen Identität, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements)
4. Eigentum, Urheber- & Bildrechte
- Eigentum: Die Kunstwerke bleiben Eigentum der Teilnehmenden (ausgenommen leihweise zur Verfügung gestellte Technik des Veranstalters).
- Bildrechte & PR: Die Teilnehmenden räumen dem Veranstalter das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Foto- und Videomaterial der Installationen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für kommerzielle Zwecke des Festivals kostenfrei zu nutzen. Die Urheberrechte der Künstler bleiben hiervon unberührt.
5. Richtlinien für die Umsetzung
- Materialkostenzuschuss: Nach erfolgreicher Auswahl erhaltet ihr einen Zuschuss zu den nachgewiesenen Materialkosten von bis zu 250 € brutto. Die Auszahlung erfolgt nach dem Festival gegen Vorlage des Abrechnungsformulars und der Originalbelegen.
- Witterungsbeständigkeit & Verkehrssicherheit: Installationen im Außenbereich müssen extrem standsicher geplant werden. Gefahrenquellen müssen durch die Teilnehmenden fachgerecht abgesichert („eingezäunt“) werden.
- Sicherheit, Statik & Aufhängung: Für alle Konstruktionen ab einer Höhe von 3 Metern muss dem Veranstalter vor dem Aufbau ein statischer Standsicherheitsnachweis vorgelegt werden. Hängende Installationen müssen an stabilen Anschlagpunkten befestigt und immer mit einer zweiten, unabhängigen Fallsicherung (z. B. Sicherungsseil/Safety nach DGUV 17) ausgestattet sein.
- Brandschutz: Alle veranstaltungsseitigen Brandschutzbestimmungen sind zwingend einzuhalten. Verwendete Werkstoffe und Dekorationen müssen mindestens schwerentflammbar sein (Brandschutzklasse DIN 4102-1 B1 bzw. EN 13501-1).
- Elektroinstallation & Abnahme bei 230V: Alle verwendeten Kabel, Verteiler und elektrischen Betriebsmittel müssen outdoor-tauglich sein (mindestens Schutzart IP44, spritzwassergeschützt). Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Erbauers, dass alle elektrotechnischen Sicherheitsstandards eingehalten werden. Ohne erfolgreiche Abnahme darf das Objekt nicht betrieben werden.
- Eigenverantwortung & Logistik: Herstellung, Transport sowie Auf- und Abbau liegen komplett in eurer Verantwortung. Das FabLab des LCC steht euch nach Absprache zur Nutzung offen.
- Haftung & Versicherungsschutz: Seitens des Veranstalters besteht kein Versicherungsschutz für die Kunstwerke oder die Teilnehmenden. Die Erbauer haften für alle Schäden, die durch ihr Kunstwerk oder dessen Betrieb verursacht werden. Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Termine & Zeiten:
- Presse-Deadline: Infos & Bildmaterial bis zum 25.02.2027 einreichen.
- Aufbau: 26.04.2027 bis 28.04.2027.
- Festivalzeitraum: 29.04.2027 bis 08.05.2027 (täglicher Betrieb und Funktion der Installation sind durch die Teilnehmenden sicherzustellen).
- Abbau: 09.05.2027.
